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A. Geltungsbereich B. Leistungsbeschreibung C. Angebot und Auftragserteilung D. Zutritt und Mitwirkung E. Preise und Zahlungsbedingungen F. Pflegeverträge G. Gewährleistung H. Haftungsbeschränkung I. Stornierung und Terminverschiebung J. Schlussbestimmungen

Inhalt

A. Geltungsbereich B. Leistungsbeschreibung C. Angebot und Auftragserteilung D. Zutritt und Mitwirkung E. Preise und Zahlungsbedingungen F. Pflegeverträge G. Gewährleistung H. Haftungsbeschränkung I. Stornierung und Terminverschiebung J. Schlussbestimmungen
Zuletzt aktualisiert: 6. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen von Ivarne Morix Natursteinpflege e.U. im Bereich der Reinigung und Pflege von Natursteinböden.

A. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Ivarne Morix Natursteinpflege e.U. im Zusammenhang mit der Grundreinigung, Imprägnierung, Ausbesserung und Pflege von Natursteinböden gegenüber Kundinnen und Kunden erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

B. Leistungsbeschreibung

Die konkret zu erbringenden Leistungen, insbesondere Umfang der Grundreinigung, Art der Imprägnierung oder Umfang einer Ausbesserung, werden vor Auftragsbeginn im Rahmen einer Besichtigung besprochen und in einem Angebot festgehalten. Allgemeine Beschreibungen auf dieser Website stellen keine verbindliche Leistungszusage für einen konkreten Einzelfall dar.

C. Angebot und Auftragserteilung

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch schriftliche oder mündlich bestätigte Annahme des Angebots durch beide Parteien zustande. Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragsbestätigung können zu Anpassungen bei Preis und Zeitplan führen.

D. Zutritt und Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu behandelnden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind. Möbel und lose Gegenstände sollten, sofern nicht anders vereinbart, vor Arbeitsbeginn aus dem Arbeitsbereich entfernt werden. Verzögerungen, die durch mangelnde Zugänglichkeit entstehen, können zu einer Anpassung des Zeitplans führen.

E. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem im Angebot festgehaltenen Leistungsumfang. Zusätzliche, im Vorfeld nicht erkennbare Arbeiten, etwa bei unerwartet starker Verschmutzung oder verdeckten Schäden, werden gesondert besprochen, bevor sie durchgeführt werden. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

F. Pflegeverträge

Pflegeverträge mit saisonaler Auffrischung werden für eine im Vertrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Die Anzahl und der ungefähre Zeitraum der jährlichen Termine werden individuell vereinbart. Eine Kündigung des Pflegevertrags ist unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag genannten Frist möglich.

G. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Aufgrund der natürlichen Beschaffenheit von Naturstein, insbesondere unterschiedlicher Porosität, Vorbehandlung und Alterung, kann das optische Ergebnis einer Behandlung im Einzelfall variieren. Dies stellt für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde.

H. Haftungsbeschränkung

Für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Für Schäden an vorbestehenden, nicht offensichtlich erkennbaren Schwachstellen des Bodens, etwa verdeckten Rissen unterhalb der Oberfläche, haftet Ivarne Morix Natursteinpflege e.U. nur, sofern ein Verschulden nachweislich vorliegt.

I. Stornierung und Terminverschiebung

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem geplanten Beginn kostenfrei verschoben oder storniert werden. Bei kurzfristigeren Absagen kann ein anteiliger Ausfallsbetrag verrechnet werden, sofern eine anderweitige Terminvergabe nicht mehr möglich ist.

J. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien.

"Ein guter Steinboden in einem Altbau ist kein fertiges Produkt, sondern ein Material, das mit dem Haus mitgealtert ist. Genau so behandeln wir ihn auch."
Aus dem Selbstverständnis unserer Werkstatt
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Pflege von Natursteinböden in Wiener Altbauwohnungen.

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